Nach den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen (deutsches Kreditwesengesetz, Solvabilitätsverordnung) geht die Bankenaufsicht von einer angemessenen Eigenkapitalausstattung grundsätzlich dann aus, wenn für die der Beaufsichtigung unterstehenden Unternehmen die konsolidierte Kernkapitalquote mindestens 4,0 % und die konsolidierten aufsichtsrechtlichen Eigenkapital- und Eigenmittelquoten mindestens 8,0 % betragen.
Bei der Ermittlung dieser Quoten wird das Eigenkapital in Beziehung gesetzt zu den nach gesetzlichen Vorgaben ermittelten Anrechnungsbeträgen für Adressrisiken, operationelle Risiken und Marktrisikopositionen. Um diese Vorgaben stets einzuhalten, ist ein in das interne Berichtswesen integriertes Planungsverfahren eingerichtet, durch das auf Basis der tatsächlichen und der erwarteten Geschäftsentwicklung laufend der Eigenkapitalbedarf ermittelt wird. Hierdurch wurde auch im Berichtsjahr sichergestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Mindest kapitalanforderungen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene einzelner, besonderer Eigenkapitalanforderungen unterliegender Gesellschaften immer eingehalten wurden.
Danach ergeben sich für die Finanzholding-Gruppe folgende Beträge und Kennziffern: