Wir handeln ethisch und integer.

Menschenrechte

Die Achtung von Menschenrechten ist für 
Volkswagen Financial Services als Teil des
Volkswagen Konzerns ein zentrales Anliegen.

Wir sind überzeugt, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Daher bekennen wir uns klar zu unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten und der damit verbundenen Umweltstandards. 

In der Sozialcharta haben die Konzernleitung und der Europäische- bzw. Weltkonzernbetriebsrat diese Verantwortung festgeschrieben. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die sozialen und industriellen Beziehungen im gesamten Volkswagen Konzern. Außerdem dient die Sozialcharta als Maßgabe für die Gestaltung der Beziehungen zu Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus richten wir unsere unternehmerische Tätigkeit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) aus, welche entscheidende Pfeiler für unser Handeln bilden.


Der Menschenrechtsbeauftragte

Volkswagen Financial Services hat im Dezember 2022 die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten besetzt. Markus Lemke ist Ansprechpartner für alle Stakeholder unseres Unternehmens. Über eine fachliche Berichtslinie zur Menschenrechtsbeauftragten des Volkswagen Konzerns, Dr. Kerstin Waltenberg, stimmt er sich zu menschenrechtsbezogenen Themen vonseiten Behörden, Politik und Gesellschaft ab.

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört es außerdem, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen. 


Marcus Lemke, Menschenrechtsbeauftragter

Menschenrechtsbeauftragter Volkswagen Financial Services AG

Markus Lemke

"Die Stärkung von Menschenrechten und der Schutz unserer Umwelt. Das sind Themen, die unsere Gesellschaft und auch mich persönlich schon seit langem bewegen. Genau hier setzt nun auch das Lieferkettengesetz an, indem es Unternehmen verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Im eigenen Betrieb, aber auch entlang der gesamten Lieferkette.

Als Menschenrechtsbeauftragter kümmere ich mich mit Überzeugung und der Unterstützung engagierter Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen HR-Compliance, Einkauf, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement darum, genau dieses sicherzustellen."


Schutzgüter und Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken schreibt das LkSG die Beachtung bestimmter Sorgfaltspflichten in Unternehmen vor. Zu diesen Pflichten gehören u.a. die Durchführung von Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen sowie die Errichtung eines Beschwerdemechanismus. Alle Maßnahmen müssen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und dokumentiert werden.

Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten bezieht sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich der Volkswagen Financial Services AG als auch auf ihre Lieferkette. Diese umfasst unmittelbare und mittelbare Zulieferer im In- und Ausland.


Dr. Christian Dahlheim

Vorstandsvorsitzender VOlkswagen Financial Services AG

Dr. Christian Dahlheim

"Integres und ethisches Handeln ist die Basis für das Vertrauen, das uns Geschäftspartner und Kunden entgegenbringen. Es ist daher die Grundlage unserer unternehmerischen Tätigkeit und unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Entsprechend setzen wir uns auch in unserem gesamten Wirkungskreis für die Wahrung bzw. Stärkung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt ein. Den Rahmen bilden gesetzliche Vorgaben, aber auch gesellschaftliche Erwartungen. Beides zu erfüllen ist erklärtes Ziel unserer Aktivitäten."


Der Beschwerdemechanismus

Hinweisen auf potentielle menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich, durch mittelbare und unmittelbare Lieferanten oder weitere Geschäftspartner gehen wir gezielt nach:

Meldungen sind jederzeit an das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG möglich. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken, wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt hat.

Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns sind hier einsehbar.


Grundsatzerklärung

Unser Verständnis der rechtlichen Anforderungen aus dem LkSG und den konkreten Umgang damit bekräftigt unser Vorstand in der Grundsatzerklärung der Volkswagen Financial Services AG. Diese werden wir kontinuierlich überprüfen und auf Basis gewonnener Erkenntnisse weiterentwickeln.